Aufsuchende Familientherapie ist eine Form des ambulanten Hilfeangebotes und findet in der Lebenswelt der betroffenen Familie statt. Mit dem systemischen Ansatz wird mit der gesamten familie gearbeitet. Eine Bereitschaft zur Mitarbeit seitens der Familie sollte gegeben sein. Außer in ausgewählten Situationen, nehmen die Kinder an den Gesprächen teil.
Aufsuchende Familientherapie nach § 27.3 SGB VIII
Begleiteter Umgang nach §18.3 SGB VIII
Mit dem Kindschaftsrechtreformgesetz traten am 1. Juli 1998 weitreichende Änderungen u.a. im BGB und SGB VIII in Kraft, die sowohl ehelichen, als auch Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ein eigenständiges Umgangsrecht, sowie eigene Ansprüche auf Beratung und Unterstützung durch öffentlichen Trägern und freien Trägern der Jugendhilfe einzuräumen.
Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII
Die Eingliederungshilfe richtet sich an Personen, die längerfristig von seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung betroffen sind. Das Hilfsangebot richtet sich an Menschen mit Suchtproblemen, Psychotiker, Depressive, Personen mit Angst- und Zwangsstörungen oder mit psychosozialen Problemen und chronischen Erkrankungen sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen.
Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
Dem*Der Kind/Jugendlichen wird ein*e Sozialpädagog*in an die Seite gestellt, der*die eine langfristige, begleitende und beratende Hilfe zur Stützung und Förderung seiner*ihrer Entwicklung anbietet und im regelmäßigen Kontakt zu den Eltern steht. Ziel der Unterstützung ist es, die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern.
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Der junge Mensch wird durch eine Fachkraft begleitet, der/die eine langfristige, begleitende und beratende Hilfe zur Stützung und Förderung seiner Entwicklung anbietet und im regelmäßigen Kontakt zum sozialen Umfeld steht. Ziel der Unterstützung ist es, den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern.
Maßnahmen nach dem JGG Jugendgerichtshilfe
Im deutschen Strafrecht existieren für die Reaktion auf Straftaten junger Menschen eigene strafrechtliche Bestimmungen, die auf die besondere Situation von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden in der Gesellschaft abzielen. Grundgedanke des JGG ist die angemessene erzieherische Einflussnahme auf den sich in der Entwicklung befindlichen jungen Menschen.
Niedrigschwelliges Beratungsangebot MaLi
MaLi bietet psychosoziale Beratung und Begleitung für Familien, Paare und Einzelpersonen in schwierigen Lebenslagen, Konflikten oder Notlagen an. Bei kleinen wie großen Sorgen stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Wir unterstützen Sie, die Dinge in einem anderen Licht zu sehen, indem wir genau hinhören und mit Ihnen individuelle Antworten und Lösungswege finden.
Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII
Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Im Vordergrund steht das soziale Lernen in der Gruppe und die Elternarbeit. Die Gruppe dient als Lernfeld. Ziele und Lösungen werden mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam entwickelt, sie orientieren sich an deren spezifischen Lebensbedingungen, Fähigkeiten und Neigungen.
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Die Familienhelfer*innen von AHB suchen die Familien in ihrem unmittelbaren Umfeld auf und unterstützen sie bei der Wahrnehmung von Bedürfnissen, leisten Beratung bei Erziehungsfragen und fördern den Aufbau und die Pflege von Beziehungen.Hauptziel ist es, durch Mobilisierung der Familienkräfte die Familie in einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu unterstützen.