Die heilpädagogische Wohngruppe "Walter" ist eine Einrichtung zur mittel- bis langfristigen Betreuung von Kindern, die aufgrund von entwicklungsgefährdenden Situationen nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.
Rechtliche Grundlagen: §§ 34, 35a, 41 SGB VIII
Die Wohngruppe Walter bietet
- Lebens- und Entwicklungsraum für 8 Kinder/Jugendliche in einem Einfamilienhaus mit Garten
- Rund-um-die-Uhr-Betreuung und ganzheitliche Förderung durch 8 Erzieher*innen, Heil- und Sozialpädagog*nnen
- Integration von 4 Kindern mit Entwicklungsbesonderheiten und spezifischen heilpädgogischen Bedarfen
- ressourcenorientierte Elternarbeit und Beteiligung der Eltern im Alltag der Kinder
Zielgruppe
- Kinder/Jugendliche von 3 bis 18 Jahre (ggf. älter), die einen vorübergehenden oder dauerhaften stabilen Lebensort außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen
- ein Platz für Verselbständigung über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich
Aufgenommen werden Kinder:
- mit einer Lernbehinderung oder leichten geistigen u./o. körperlichen Behinderungen
- Störungen und/oder Entwicklungsrückständen im kognitiven, sprachlichen und motorischen Bereich
- Teilleistungsstörungen
- Aufmerksamkeits-/Wahrnehmungs-/Konzentrationsstörungen
- Lern- und Leistungsstörungen
- mit einer seelischen Behinderung z. B. Bindungsstörungen
- Störungen im emotionalen u./o. sozialen Bereich
- depressiven Symptomen
- traumatisierte Kinder mit Gewalt- oder Missbrauchs-/Vernachlässigungserfahrungen
Nicht aufgenommen werden schwer geistig- oder körperbehinderte Kinder.
Grundleistungen
- Sicherung des Kindeswohls und Krisenintervention durch zwei Fachkräfte im Dienst
- Förderung der individuellen altersgerechten Entwicklung der Kinder
- Gewährleistung des regelmäßigen Kita-/Schulbesuches sowie individuelle schulische Förderung
- Abklärung des Entwicklungsstandes und Förderbedarfes des Kindes in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen (Kita, Schule, Kindeärtzt*in, SPZ, Kinder- u. Jugendpsychiatrie etc.)
- heilpädagogische Förderangebote 2 x 1 Std. /Woche ein durch die Heilpädgog*innen bei Kindern nach § 35a
- Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie so umfangreich wie möglich, um ggf. die Rückführung ins Elternhaus zu ermöglichen
- Durchfühung freizeitpädagogischer Angebote