Familien begleiten, Kinder schützen, junge Menschen betreuen

     

    Die AHB Berlin Leipzig gGmbH ist ein von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin und dem Landesjugendamt Sachsen anerkannter Freier Träger der Jugendhilfe. Die Angebote in Berlin und Leipzig richten sich an junge Menschen und Familien, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden betreut und in ihrer Entwicklung so gefördert, dass die Voraussetzungen für ihre soziale und berufliche Integration und damit für den Weg in ein selbstbestimmtes Leben geschaffen werden können. Der systemische Ansatz und die Sozialraumorientierung bilden die Grundwerte unseres Leitbildes.

    Neben ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII und der Eingliederungshilfe für  junge Menschen mit Behinderungen gemäß SGB XII bietet die AHB Berlin Leipzig gGmbH ein breites Spektrum an flexiblen und niedrigschwelligen Projekten, Beratungs- und Bildungsangeboten.

     

    Wer wir sind

    Freie Plätze

    Freie Plätze

    Standort Leipzig

    Standort Leipzig

    Standort Berlin

    Standort Berlin

    AHB Ambulante Hilfen

    Die Familienhilfe nach SGB VIII §31 ist eine der ambulanten Maßnahmen.

    Die Familienhelfer*innen von AHB suchen die Familien in ihrem unmittelbaren Umfeld auf und unterstützen sie bei der Suche nach für die Familie passenden Lösungen und Wegen aus Krisen und Alltagsproblemen. Dabei werden die Familienmitglieder in der Wahrnehmung von eigenen Bedürfnissen unterstützt und sie erhalten die Möglichkeit, neues Verhalten und veränderte Kommunikationsformen im Alltag einzuüben. Die Fachkräfte leisten Beratung in Erziehungsfragen und fördern den Aufbau und die Pflege von Beziehungen.

    Anhand von vorhandenen Ressourcen und durch die Mobilisierung der eigenen Familienkräfte, lernt die Familie hilfreiche Strategien zur Bewältigung ihrer spezifischen Schwierigkeiten zu entwickeln. Ziel der SPFH ist eine eigenverantwortliche Lebensführung und für die verschiedenen Familienmitglieder zufrieden stellende Lebensgestaltung, bei der die angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist. 

    Die Familie erhält Unterstützung:

     

    • bei der Alltagsbewältigung
    • in Erziehungsfragen
    • im Abbau von Schwellenängsten z.B. gegenüber Ämtern und Beratungsstellen
    • beim Aufbau konstruktiver Kommunikationsstrukturen und Konfliktlösungsstrategien
    • beim Finden von Wegen aus der Isolation

     

     

    • Inhaltliche Schwerpunkte

     Therapie von Familien in Krisensituationen

     Abwendung von Gewalt in der Familie

     Abwendung von dauerhafter Fremdunterbringung

     Adäquate Ablösung und Begleitung, wenn eine Fremdunterbringung nicht abwendbar ist

     Intensive Unterstützung, um die Dauer einer eventuellen Fremdunterbringung so weit wie möglich zu reduzieren

     Vorbereitung und Begleitung von Rückführungen in die Familie

    • Ziele der Hilfe

    Zu den erwähnten Schwerpunkten sollen die Familien unterstützt werden, eigene Wege zur Lösung von Problemen zu finden. Hier können sie die Erfahrung machen, dass sie durch aktives Handeln zur Verbesserung der familiären Situation beitragen können.

    • Therapeutisches Setting

    Beide Therapeut_innen arbeiten in einer gleichwertigen Position mit der Familie, d.h. keine teilnehmende Beobachtung. Das Therapeut_innen Team arbeitet auf der theoretischen Basis des "Reflecting Team" und bietet Hilfe bei der Suche nach Lösungen.

    Die Lösungsmöglichkeiten orientieren sich sowohl an den Entwicklungspotentialen der einzelnen Familienmitglieder als auch an den Ressourcen der Familie als ganzes System.

    • Antrag auf Hilfe

    Der Antrag auf Aufsuchende Familientherapie ist beim Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel zunächst für sechs Monate, eine Verlängerung individuell beantragt werden.

    Die konkreten Arbeitschwerpunkte werden in Form eines Hilfeplans in gemeinsamer Absprache von Familie, Therapeut_in und Mitarbeiter_in des zuständigen Jugendamtes festgelegt.

    •  Qualifikation der TherapeutInnen

    Die FamilientherapeutInnen sind Dipl. PsychologInnen oder Dipl. SozialpädagogInnen mit einer abgeschlossenen Weiterbildung in systemisch-integrativer Familientherapie.

     

    • Das Kind/der Jugendliche erhält Unterstützung:

    in schulischen und lebensperspektivischen Fragen

    zur Förderung und Erweiterung seiner der emotionalen und

    sozialen Kompetenzen

    zur gelingenden Integration in sein soziales Umfeld (Familie,

    Schule/Ausbildung, Freizeit)

    • · und insbesondere Jugendliche beim Prozess der Verselbstständigung zu unterstützen.
    •  Einsatzmöglichkeiten

    Begleiteter Umgang kann sinnvoll sein, wenn

    • die Kontaktanbahnung moderiert werden muss
    • die Übergabe des Kindes vom Sorgeberechtigten/-verpflichteten zu übernehmen und zu begleiten ist
    • zum Schutz des Kindes vor körperlicher oder seelischer Gefährdung
    • die Gefahr der Kindesentführung besteht
    • eine Rückführung des Kindes aus einer Pflegefamilie oder einer stationären Unterbringung beabsichtigt ist
    • eine psychische Erkrankung der Umgangsberechtigten/-verpflichteten vorliegt
    • Ziele

    Begleiteter Umgang dient als unterstützende, durch Beratung flankierte pädagogische Maßnahme der Ausübung des Umgangrechts, mit dem Ziel, die Umgangsgestaltung sobald wie möglich zu normalisieren.

    Ziele insbesondere sind:

    Förderung des Kindeswohls, Stärkung des Kindes

    Vermeidung von Kontakt- und Beziehungsabbrüchen zwischen Kind und Umgangsberechtigen/ -verpflichteten

    Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der sozialen Kontakte und emotionalen Bindungen zwischen den Beteiligten

    Sensibilisierung der Umgangsberechtigen/ -verpflichteten für die Belange und Bedürfnisse des Kindes

    Entwicklung eines konstruktiven Dialogs

    Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Verselbständigung des Umgangs

    • Zugangswege

    über das Jugendamt

    über das Familiengericht

    Selbstanmelder über das Jugendamt

    • Personelle Voraussetzungen

    Umgangsbegleitung wird geleistet durch festangestellte Dipl. Psycholog_innen oder Dipl. Sozialpädagog_innen, mit Berufserfahrung in sozialpädagogischen Handlungsfeldern. Professionalität, Selbstreflexion, wöchentliche Teamsitzungen, Supervision und interne und externe Fort- und Weiterbildung sind selbstverständlicher Teil der Arbeit.

    • Räumliche Vorrausetzungen

    Der Träger stellt geeignete Räumlichkeiten mit alters- und kindgemäßen Beschäftigungsmöglichkeiten für den betreuten Umgang zur Verfügung.

    Besonders hervorzuheben ist, dass die Stärkung des Selbstwertgefühls als Grundlage jeglicher Kommunikation und Interaktion im Vordergrund steht. Über die Unterstützung, die in der Gruppe erfahren wird, können sich die Kinder und Jugendlichen Erfolgserlebnisse erarbeiten, was zu einer Unterbrechung des Kreislaufs von Misserfolg, Frustration und Verweigerung führt. Positive Erfahrungen ermöglichen den Zugang zu den Kindern / Jugendlichen, die Realisierung der Ziele wird so erleichtert.

     

    • Inhaltliche Schwerpunkte

    Stabilisierung des Selbstwertgefühls, auf dessen Grundlage soziales Verhalten erst möglich wird

    Erhöhung der Frustrationstoleranz

    Akzeptanz der eigenen Stärken und Schwächen

    Erleben eigener Verhaltensweisen im Kontakt mit Anderen

    Erlernen alternativer Verhaltensweisen

    Förderung der Fähigkeit, Konflikte zu lösen

    Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung

    Unterstützung im schulischen Bereich

    • Antrag auf Hilfe

    Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt unbürokratisch über das sogenannte "Vereinfachte Hilfeplanverfahren".

    Die konkreten Arbeitschwerpunkte werden in Form eines Hilfeplans in gemeinsamer Absprache von Familie, Betreuer_innen und Mitarbeiter_in des zuständigen Jugendamtes festgelegt.

    Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII

    • Die Hilfe bezieht sich auf:

    Alltagsbewältigung

    Erziehungs-, schulische oder  berufliche Fragen

    Kampf gegen Isolation

    Abbau von Schwellenängsten gegenüber Außenstehenden (Ämtern, Beratungsstellen etc.)

    Freizeitgestaltung

    • Ziele der Eingliederungshilfe

    Überleitung schulischer Fördererfolge ins häusliche Umfeld

    Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben

    Ausübung einer angemessenen Tätigkeit

    möglichst weitgehende Unabhängigkeit von Pflege

    • Betroffene, Familien und Helfer_innen

    Die Helfer_innen suchen die betroffenen Personen bzw. Familien in ihrem unmittelbaren Alltagsbereich auf. Der Umfang der Betreuung wird im Hilfeplan festgelegt. Bei Bedarf können die Stundenzahl erhöht und/oder weitere Helfer_innen hinzugezogen werden.

    Die Hilfen werden zielgruppenbezogen ausgewählt und umgesetzt.

    • Antrag auf Hilfe

    Der Antrag auf Eingliederungshilfe ist beim örtlichen Jugendamt zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel zunächst für sechs Monate, anschließend kann eine Verlängerung beantragt werden.Die konkreten Arbeitsschwerpunkte werden in Form eines Gesamtplans in gemeinsamer Absprache von Betroffenem bzw. betroffener Familie, Helfer_in und Sozialarbeiter_in des zuständigen Bezirksamtes festgelegt.

     

    • Qualifikation der Helfer_innen

    Die Eingliederungshelfer_innen sind Psycholog_innen, Sozialpädagog_innen, häufig mit familientherapeutischer Zusatzausbildung und Heilerziehungspfleger_innen.

    AHB Wohngruppen

    Besonders entwicklungsbeeinträchtige Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, erhalten einen stabilen familiären Bezugsrahmen und die für ihre positive Entwicklung nötigen Bedingungen und Hilfe. In ein Gruppenangebot der vorliegenden Form des Trägers können bis zu vier Kinder/Jugendliche vermittelt werden.

    Eine Bezugsperson im familienanalogen Gruppenangebot verfügt über eine pädagogische Qualifikation. Die Gewährleistung qualitativer Standards und innovativer Fortschreibung des Konzepts wird durch eine vom Träger eingesetzte Fachberatung und die Einbindung in den Gesamtkontext des Trägers gesichert.

    Grundlage des pädagogischen Angebotes ist der stabile und zuverlässige familiäre Bezugsrahmen in Verbindung mit einem intensiven Beziehungsangebot. Neben der allgemeinen Grundversorgung des zu integrierenden Kindes/Jugendlichen bietet das familienanaloge Gruppenangebot den Rahmen für innnerfamiliäre pädagogische Interventionen zum Abbau von Entwicklungs - und Erziehungsdefiziten.

    Die Ausgestaltung der individuellen Zielsetzungen konkretisiert sich im Hilfeplan entsprechend § 36 KJHG und einer detaillierten Erziehungsplanung. Eine intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen und Familiensysteme ist wesentlicher Bestandteil der Konzeption.

    Die Unterbringung ist keine Krisenvermittlung, sondern ein auf Langfristigkeit angelegter Hilfeprozess.

    Die Unterbringung in einer Krisensituation ist  auf 3 bis höchstens 6 Monate begrenzt. In begründeten Einzelfällen kann der Zeitraum einmalig für weitere 6 Monate verlängert werden.

    Die Einrichtungen bieten eine hohe Betreuungsdichte für Kinder im Säuglings- und Vorschulalter bzw. Grundschulalter. Gerade Kinder dieser Altersstufe bedürfen einer besonders intensiven und ansprechenden Betreuung im Falle einer Fremdunterbringung.

    Die Einrichtungen gewährleisten eine effiziente und auf die Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern und Geschwister abgestimmte Betreuung. Wie sich aus bindungstheoretischer Sicht zeigt, ist es dringend erforderlich, insbesondere bei Säuglingen, die Pflege und Betreuung mit möglichst wenig Wechsel der Beziehungspersonen fortzuführen. Aus diesem Grund wird in der Einrichtung mit dem Bezugsbetreuersystem gearbeitet.

     

    1. Beschreibung der Einrichtungen

     

    Rechtliche Grundlagen

    SGB VIII §§ 34 (Heimerziehung), 27.3, Familientherapie u. Erziehungsberatung, 36 (Mitwirkung, Hilfeplan), ggf. 28 (Erziehungsberatung)

     

    Zielgruppe

    • Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

     

    Allgemeine Ziele (nach Rahmenleistungsvereinbarung)

    • Schutz für Kinder in Krisen
    • Schnelle und unbürokratische Aufnahme von Kindern in Gefährdungssituationen
    • Die Aufnahme kann innerhalb von wenigen Stunden erfolgen

     

    Pädagogische Ziele

    • Bildung von emotionaler Stabilität
    • Bewältigung des Alltags hinsichtlich belastender Erlebnisse
    • Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsbedingungen
    • Förderung der Entwicklung der Kinder
    • Abbau von Verhaltensauffälligkeiten
    • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
    • Emotionale Nähe und Zuwendung
    • Regelmäßige Überprüfung der Rückführoptionen
    • Intensive Elternarbeit

     

    Arbeitsansatz

    • systemisches Arbeiten mit allen Familienmitgliedern
    • Kindertherapeutische Einzel- und Gruppenarbeit
    • Ressourcenorientierung,
    • Elternaktivierung
    • Lebensweltorientierung
    • Sozialraumorientierung
    • Bezugsbetreuersystem

     

    Struktur und Angebote der Einrichtung

    • Arbeit in der erzieherischen Betreuung in 24-Stunden- Diensten
    • Tagsüber Verstärkung durch Sozialpädagogen, Leitung, Erzieher
    • Sicherstellung des weiteren Besuchs von Kita und Schule, ggf. Transport
    • Elternaktivierende Maßnahmen und Beratungseinheiten in der Einrichtung bei einer geplanten Rückführung
    • Bei Bedarf aufsuchende familientherapeutische Arbeit mit den Herkunfts-familien
    • Bei Bedarf Kindertherapie (Einzel- und Gruppenangebote nach FLS)
    • Bei Bedarf Familientherapie in Gruppen nach FLS

    Die Unterbringung in einer Krisensituation ist auf 6 bis maximal 12 Monate begrenzt, die Regelbetreuung kann bis zur Volljährigkeit erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann der Zeitraum in Krisen einmalig für weitere 12 Monate verlängert werden.

    Die Einrichtungen bieten eine hohe Betreuungsdichte für Kinder im Säuglings- und Vorschulalter bzw. Grundschulalter. Gerade Kinder dieser Altersstufe bedürfen einer besonders intensiven und ansprechenden Betreuung im Falle einer Fremdunterbringung.

    Die Einrichtungen gewährleisten eine effiziente und auf die Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern und Geschwister abgestimmte Betreuung. Wie sich aus bindungstheoretischer Sicht zeigt, ist es dringend erforderlich, insbesondere bei Säuglingen, die Pflege und Betreuung mit möglichst wenig Wechsel der Beziehungspersonen fortzuführen. Aus diesem Grund wird in der Einrichtung mit dem Bezugsbetreuersystem gearbeitet.

     

    1. Beschreibung der Einrichtung

     

    Rechtliche Grundlagen

    SGB VIII §§ 34 (Heimerziehung), 27.3, Familientherapie u. Erziehungsberatung, 36 (Mitwirkung, Hilfeplan), ggf. 28 (Erziehungsberatung)

     

    Zielgruppe

    • Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr

     

    Allgemeine Ziele (nach Rahmenleistungsvereinbarung)

    • Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsbedingungen
    • Förderung der Entwicklung der Kinder
    • Abbau von Verhaltensauffälligkeiten
    • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern

     

    Ziele der Trägers

    • Bildung von emotionaler Stabilität
    • Bewältigung des Alltags hinsichtlich belastender Erlebnisse
    • Emotionale Nähe und Zuwendung
    • Regelmäßige Überprüfung der Rückführoptionen
    • Intensive Elternarbeit

     

    Arbeitsansatz

    • Systemisches Arbeiten mit allen Familienmitgliedern
    • Kindertherapeutische Einzel- und Gruppenarbeit
    • Ressourcenorientierung
    • Elternaktivierung
    • Lebensweltorientierung
    • Sozialraumorientierung
    • Bezugsbetreuersystem

     

    Allgemeine Methoden

    • Grundsicherung und Pflege der Kinder durch Erzieher und Sozialpädagogen
    • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit niedergelassenen Kinderärzten, Jugendgesundheitsdienst und KJPD
    • Sozialpädagogische Diagnostik
    • Familientherapeutische Interventionen in den betreffenden Familien
    • Sozialpädagogische und/oder familientherapeutische Begleitung der Familie
    • Zusammenführung der Familien und deren Mitglieder
    • Sicherung des Kontakts zwischen den Familienmitgliedern, ggf. betreuter Umgang
    • Einbindung der Eltern in die Alltagsbezüge der Kinder
    • Bei Bedarf Video-feedback-training (auch bei Besuchskontakten)
    • Familientherapeutische Gruppenangebote für Familien bei geplanter Rückführung – Aufbau eines Netzwerkes der betroffenen Familien um Selbsthilfepotentiale zu wecken
    • Kindertherapeutische Gruppen- und Einzelangebote
    • Anbindung an sozialräumliche Angebote
    • Ressourcenaktivierung

     

    Struktur und Angebote der Einrichtung

    • Arbeit in der erzieherischen Betreuung in 24-Stunden- Diensten
    • Tagsüber Verstärkung durch Sozialpädagogen, Leitung, Erzieher
    • Sicherstellung des weiteren Besuchs von Kita und Schule, ggf. Transport
    • Elternaktivierende Maßnahmen und Beratungseinheiten in der Einrichtung bei einer geplanten Rückführung
    • Bei Bedarf aufsuchende familientherapeutische Arbeit mit den Herkunftsfamilien
    • Bei Bedarf Kindertherapie (Einzel- und Gruppenangebote nach FLS)
    • Bei Bedarf Familientherapie in Gruppen nach FLS

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