AHB Berlin Leipzig gGmbH | Standort Berlin: Motzener Straße 19, 12277 Berlin | Standort Leipzig: Jacobstraße4, 04105 Leipzig | info@ahb-berlin.org

Freie Plätze

               

 

Aktuell sind alle unsere Plätze belegt und wir können leider keine Kinder oder Jugendlichen aufnehmen.

Unsere Leistungen und Angebote

Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII

Die FamilienhelferInnen von AHB suchen die Familien in ihrem unmittelbaren Umfeld auf und unterstützen sie bei der Suche nach für die Familie passenden Lösungen und Wegen aus Krisen und Alltagsproblemen. Dabei werden die Familienmitglieder in der Wahrnehmung von eigenen Bedürfnissen unterstützt und sie erhalten die Möglichkeit, neues Verhalten und veränderte Kommunikationsformen im Alltag einzuüben. Die Familienhelfer leisten Beratung in Erziehungsfragen und fördern den Aufbau und die Pflege von Beziehungen.

Die Familie erhält Unterstützung:

  • bei der Alltagsbewältigung
  • in Erziehungsfragen
  • im Abbau von Schwellenängsten z.B. gegenüber Ämtern und Beratungsstellen
  • beim Aufbau konstruktiver Kommunikationsstrukturen und Konfliktlösungsstrategien
  • beim Finden von Wegen aus der Isolation

Ziele der SPFH

Anhand von vorhandenen Ressourcen und durch die Mobilisierung der Familienkräfte, lernt die Familie hilfreiche Strategien zur Bewältigung ihrer spezifischen Schwierigkeiten zu entwickeln. Ziel der SPFH ist eine eigenverantwortliche Lebensführung und für die verschiedenen Familienmitglieder zufrieden stellende Lebensgestaltung, bei der die angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet ist.

Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe gem. § 30 SGB VIII

Dem Kind/Jugendlichen wird eine sozialpädagogische Fachkraft an die Seite gestellt, die auf Basis gemeinsam erarbeiteter Regeln für die Zusammenarbeit, eine langfristige, begleitende und beratende Hilfe zur Stützung und Förderung seiner Entwicklung anbietet und in Absprache wichtige Bezugspersonen (Eltern, LehrerInnen) einbezieht.

Das Kind/der Jugendliche erhält Unterstützung:

  • bei der Entwicklung realistischer Schul-, Berufs- und Lebensperspektiven
  • zur Förderung und Erweiterung seiner emotionalen und sozialen Kompetenzen
  • zur gelingenden Integration in sein soziales und kulturelles Umfeld (Familie, Schule / Ausbildung, Freizeit)

Ziel der Unterstützung

Die Kinder und Jugendlichen werden bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen in ihrer Entwicklung gefördert und insbesondere Jugendliche bei der (Wieder-) Herstellung tragfähiger (Familien-) Beziehungen und beim Prozess der Verselbstständigung unterstützt.

Aufsuchende Familentherapie nach §27.3 SGB VIII

Aufsuchende Familientherapie ist eine therapeutische Hilfe und eine sehr effektive Methode, um chronifizierte Problemsituationen zu bearbeiten. Sie richtet sich häufig an Familien, mit schweren, oft chronifizierten Problemlagen und häufig negativen Erfahrungen mit diversen Hilfesystemen  und die deswegen konsequenterweise Hilfe ablehnen. In der AFT geht neben der Arbeit mit dem Familiensystem auch  darum, die Problemfixierung aller Beteiligten  weitgehend aufzulösen und so den Zugang zu vorhandenen Ressourcen zu ermöglichen.

 Ziel der Hilfe

Bewusstwerdung, Mobilisierung und Stärkung familiärer Kompetenzen und deren Nutzbarmachung für Krisensituationen, Entscheidungsfindungen und Veränderungsprozesse durch aktives Handeln, veränderte familiäre Kommunikation und die Nutzung vorhandener Ressourcen.

Therapeutisches Setting

 Aufsuchende Familientherapie ist eine Form des Ambulanten Hilfeangebotes im Haushalt der Familie und wird im Team ausgeführt. Durch das primäre Zutrauen der Therapeuten in die Selbstwirksamkeitsfähigkeiten der Familie und durch klare und transparente Kommunikation wird zu Beginn der Therapie gemeinsam mit der Familie ein tragfähiges Arbeitsbündnis (auch im Zwangskontext) erarbeitet. Auf dessen Basis begeben sich die Therapeuten gemeinsam mit der Familie auf die Suche nach Handlungsmustern, Lösungserfahrungen und möglichen Zukunftsszenarien.

 

Begleiteter Umgang nach §18.3 SGB VIII

Mit dem Kindschaftsrechtreformgesetz traten am 1. Juli 1998 weitreichende Änderungen u.a. im BGB undSGB VIII in Kraft, die sowohl ehelichen, als auch Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ein eigenständiges Umgangsrecht, sowie eigene Ansprüche auf Beratung und Unterstützung durch den öffentlichen Träger und freien Trägern der Jugendhilfe einzuräumen.

Einsatzmöglichkeiten

Begleiteter Umgang kann sinnvoll sein, wenn

  • die Kontaktanbahnung moderiert werden muss
  • die Übergabe des Kindes vom Sorgeberechtigten/-verpflichteten zu übernehmen und zu begleiten ist
  • zum Schutz des Kindes vor körperlicher oder seelischer Gefährdung
  • die Gefahr der Kindesentführung besteht
  • eine Rückführung des Kindes aus einer Pflegefamilie oder einer stationären Unterbringung beabsichtigt ist
  • eine psychische Erkrankung der Umgangsberechtigten/-verpflichteten vorliegt

Ziele

Begleiteter Umgang dient als unterstützende, durch Beratung flankierte pädagogische Maßnahme der Ausübung des Umgangrechts, mit dem Ziel, die Umgangsgestaltung sobald wie möglich zu normalisieren.

 

Soziale Gruppenarbeit nach §29 SGB VIII

Die Soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Im Vordergrund steht das soziale Lernen in der Gruppe und die Elternarbeit. Die Gruppe dient als Lernfeld. Ziele und Lösungen werden mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam entwickelt, sie orientieren sich an deren spezifischen Lebensbedingungen, Fähigkeiten und Neigungen.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Stärkung des Selbstwertgefühls als Grundlage jeglicher Kommunikation und Interaktion im Vordergrund steht. Über die Unterstützung, die in der Gruppe erfahren wird, können sich die Kinder und Jugendlichen Erfolgserlebnisse erarbeiten, was zu einer Unterbrechung des Kreislaufs von Misserfolg, Frustration und Verweigerung führt. Positive Erfahrungen ermöglichen den Zugang zu den Kindern / Jugendlichen, die Realisierung der Ziele wird so erleichtert.

Inhaltliche Schwerpunkte

Stabilisierung des Selbstwertgefühls, auf dessen Grundlage soziales Verhalten erst möglich wird

Erhöhung der Frustrationstoleranz

Akzeptanz der eigenen Stärken und Schwächen

Erleben eigener Verhaltensweisen im Kontakt mit Anderen

Erlernen alternativer Verhaltensweisen

Förderung der Fähigkeit, Konflikte zu lösen

Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung

Unterstützung im schulischen Bereich

Familienanaloge Wohngruppen nach §34 SGB VIII

Familienanaloge Gruppenangebote sind eine Form der stationären Unterbringung als familienergänzende bzw. -ersetzende Hilfen für junge Menschen in besonderen Problemlagen. Eine Fachkraft lebt mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt zusammen.

Familienanaloge Gruppenangebote haben in der Regel 2 - 3 Plätze für Kinder im Alter bei Aufnahme von 0 bis 8 Jahren. Besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, erhalten einen stabilen familiären Bezugsrahmen und die für ihre positive Entwicklung nötigen Bedingungen und Hilfe.

 

 Ziele

Grundlage des pädagogischen Angebotes ist der stabile und zuverlässige familiäre Bezugsrahmen in Verbindung mit einem intensiven Beziehungsangebot. Neben der allgemeinen Grundversorgung des zu integrierenden Kindes/Jugendlichen bietet das familienanaloge Gruppenangebot den Rahmen für innerfamiliäre pädagogische Interventionen zum Abbau von Entwicklungs- und Erziehungsdefiziten.

 

Zielgruppe

  • Aufgenommen werden können Kinder im Alter von 0 - 8 Jahren

Krisenwohngruppen nach §34 SGB VIII in Verbindung mit §42

Die zunehmende Anzahl von Kinderschutzfällen und die schwierige Situation, vor denen Kinder stehen, wenn sie plötzlich aus ihrer vertrauten häuslichen Umgebung herausgerissen werden, hat uns als Träger dazu bewogen Krisenwohngruppen aufzubauen.

Die Krisenwohngruppen verfügen über sechs oder mehr Plätze  für Kinder im Alter von 0 – 8 Jahren. Die Unterbringung in einer Krisensituation ist in der Regel auf 3 bis höchstens 6 Monate begrenzt. In begründeten Einzelfällen kann der Zeitraum einmalig für weitere 6 Monate verlängert werden.

Die Einrichtungen bieten eine hohe Betreuungsdichte für Kinder im Säuglings- und Vorschulalter bzw. Grundschulalter. Gerade Kinder dieser Altersstufe bedürfen einer besonders intensiven und ansprechenden Betreuung im Falle einer Fremdunterbringung.

Die Einrichtungen gewährleisten eine effiziente und auf die Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern und Geschwister abgestimmte Betreuung. Wie sich aus bindungstheoretischer Sicht zeigt, ist es dringend erforderlich, insbesondere bei Säuglingen, die Pflege und Betreuung mit möglichst wenig Wechsel der Beziehungspersonen fortzuführen. Aus diesem Grund wird in der Einrichtung mit dem Bezugsbetreuersystem gearbeitet.

 

Struktur und Angebote der Einrichtung

  • Arbeit in der erzieherischen Betreuung in 24-Stunden-Diensten
  • Tagsüber Verstärkung durch Sozialpädagog*innen, Leitung, Erzieher*innen
  • Sicherstellung des weiteren Besuchs von Kita und Schule, ggf. Transport
  • Elternaktivierende Maßnahmen und Beratungseinheiten in der Einrichtung bei einer geplanten Rückführung
  • Bei Bedarf aufsuchende familientherapeutische Arbeit mit den Herkunfts-familien
  • Bei Bedarf Kindertherapie (Einzel- und Gruppenangebote nach FLS)
  • Bei Bedarf Familientherapie in Gruppen nach FLS

Wohngruppen mit Intensivleistung nach §34 SGB VIII

Intensivwohngruppen sind eine Form der stationären Unterbringung Hilfen mit hoher Betreuungsintensität für junge Menschen in besonderen Problemlagen und einem hohen Betreuungsbedarf. Die Leistungserbringung erfolgt hier im Schichtdienst.

Besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen, erhalten ein Beziegungsangebot durch ein stabiles Team und die für ihre positive Entwicklung nötigen Bedingungen und Hilfen. In das Gruppenangebot mit Schichtdienst der vorliegenden Form des Trägers können bis zu fünf Kinder/Jugendliche ab sechs Jahren vermittelt werden.

Grundlage des pädagogischen Angebotes ist der stabile und zuverlässige familiäre Bezugsrahmen in Verbindung mit einem intensiven Beziehungsangebot. Neben der allgemeinen Grundversorgung des zu integrierenden Kindes/Jugendlichen bietet das familienanaloge Gruppenangebot den Rahmen für innerfamiliäre pädagogische Interventionen zum Abbau von Entwicklungs- und Erziehungsdefiziten.

Neben der Betreuung der Kinder bieten wir eine intensive Elternarbeit an, mit dem Ziel einer regelmäßigen Prüfung der Rückführoption in das Elternhaus. Besuchskontakte bleiben erhalten und können innerhalb sowie außerhalb der Einrichtung stattfinden.

Beratungsprojekt MaLi

MaLi ist ein flexibles Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Berliner Ortsteile Lichtenrade und Marienfelde. Unser Team besteht aus sozialpädagogischen Fachkräften mit langjähriger Berufserfahrung und verschiedenen Zusatzqualifikationen. 

Die Homepage von MaLi mit allen aktuellen Informationen finden Sie unter mali-berlin.org

MaLi bietet psychosoziale Beratung und Begleitung für Familien, Paare und Einzelpersonen in schwierigen Lebenslagen, Konflikten oder Notlagen an. Bei kleinen wie großen Sorgen stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Wir unterstützen Sie, die Dinge in einem anderen Licht zu sehen, indem wir genau hinhören und mit Ihnen individuelle Antworten und Lösungswege finden.

 Themen können beispielsweise Erziehungs- und Familienberatung, Ehe- und Lebensberatung bei Trennung, Scheidung, Konflikten, Einsamkeit, Ängsten und Depressionen sein. Aber auch Konflikte rund um die Kindererziehung, Schul-/ KiTa-Probleme, Stress in der Pubertät oder auch familiäre Veränderungen zählen dazu.

Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII

Es handelt sich hierbei um eine weiterführende Maßnahme in der Jugendhilfe in Form von Betreuungsangeboten für junge Erwachsene, die die Volljährigkeit bereits erreicht haben. Sie dient dem Zweck der Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

Wir bieten jungen Volljährigen die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Volljährigkeit, in ihrer bisherigen Wohngruppe für eine begrenzte Übergangssphase zu bleiben. Dazu halten wir sogenannte Verselbständigungsplätze zum Erhalt des Wohnraums vor. Optional können auch die weitere pädagogoische Begleitung oder Beratungen als zusätzliche Module gebucht werden. Die Vermittlung an Gruppenarbeiten und (teil-)stationäre Betreuungen bei anderen Trägern, die Beantragung von Unterhaltsbeihilfen oder Sozialhilfe bis hin zur Unterstützung bei der Wohnungssuche können ebenfalls angeboten werden.

Übersicht Freie Plätze

    Unser Leitbild

    Wir wollen gemeinsam dazu beitragen, die Welt zu einem besseren Ort zu machen.

    Leitbild:

    Wir verfolgen den Ansatz, dass ein offenes und ehrliches Miteinander das Gemeinschaftsgefühl stärkt und Loyalität der Grundstein einer tragkräftigen und gelingenden Arbeitsbeziehung ist. 

    Das Leben ist bunt und vielfältig und das sind wir als Träger auch. Wir sehen Individualität nicht nur als große Stärke, die gefördert werden muss, sondern sehen in ihr auch großen Nutzen für jede und jeden von uns. Sie gibt uns die Möglichkeit, Situationen und Gegebenheiten von verschiedenen Sichtweisen, mit unterschiedlichen Schwerpunkten und persönlichen Kompetenzen zu betrachten, um auf diese bestmöglich eingehen zu können. 

    Klarheit und Transparenz in der Arbeit und im Umgang miteinander schafft Struktur und Vertrauen, minimiert Fehler und unterstützt die Balance zwischen Nähe und Distanz. 

    Das Wissen eines*r Jeden wird wertgeschätzt und geachtet – unabhängig von fachlicher Ausbildung und Position. Wir sind und arbeiten multiprofessionell mit Erzieher*Innen, Sozialarbeiter*Innen, Psycholog*Innen, Therapeut*Innen, pädagogischen Aushilfskräften, Auszubildenden und Student*Innen und bauen dies kontinuierlich weiter aus. Professionalität bedeutet Selbstreflexion, Verantwortungsbewusstsein und kontinuierlicher Wissensaustausch sowie Aus- und Weiterbildung.

    Darüber hinaus ist Nachwuchsförderung ein essentieller Bestandteil unseres Arbeitsalltags, weswegen wir in mehreren Bereichen regelmäßig ausbilden. 

    Mit unserer systemischen Grundhaltung gehen wir davon aus, dass jede Verhaltensweise in ihrem Kontext gesehen werden muss und einen bestimmten Sinn hat. 

    Wir arbeiten Sozialraum und – Ressourcenorientiert, unterstützen eigene kreative Lösungsprozesse und fördern so eigenverantwortliches Handeln. Als unsere zentrale Aufgabe sehen wir, für Kinder und Jugendliche die bestmöglichen Entwicklungsbedingungen zu fördern und ihr körperliches, emotionales und geistiges Wohlbefinden zu schützen.

    Unsere Haltung, dass Menschen in der Lage sind, sich zu entwickeln, ergibt sich aus den Grundpfeilern unserer Arbeit: Toleranz, Respekt, Wertschätzung.

    Qualitätsentwicklung

    Das Qualitätsmanagement der AHB Berlin Leipzig gGmbH basiert auf den drei Säulen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität und wurde um die Dimension Konzeptqualität erweitert.

    Die Qualitätsentwicklung basiert auf den Methoden des GAB-Verfahrens. Das GAB-Verfahren ist ein partizipatives Verfahren, das auf einer engen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Personen und Organisationen basiert. Es steht für "Gemeinsam Auswerten und Bewerten" und basiert auf der Idee, dass die Qualität von sozialen Dienstleistungen durch eine gemeinsame Reflexion und Bewertung verbessert werden kann und ist darauf ausgerichtet, einer Einrichtung in einem lebendigen Prozess die Möglichkeit zu eröffnen, eigene Qualitätsmaßstäbe für jede der Qualitätsdimensionen und ein eigenes Profil zu entwickeln. Es fördert die Transparenz und die Kommunikation und trägt dazu bei, dass die Qualität von sozialen Dienstleistungen kontinuierlich verbessert wird.

    Das GAB-Verfahren zeichnet zwei generelle Zugangsweisen:

    Wenn qualitätssichernde Maßnahmen oder Handlungsfelder neu aufgebaut werden sollen, muss zunächst geklärt werden, wie Arbeitsabläufe in der Einrichtung gehandhabt werden. Dieser Weg beginnt bei den Qualitätszielen. Als Grundlage für jede Qualitätsentwicklung wird im ersten Schritt ein Leitbilds erarbeitet. Diese allgemein gehaltenen Qualitätsgrundsätze müssen für die Alltagsprozesse anwendbar gemacht werden und in Handlungsleitlinien ausgearbeitet werden genannt. Eine Handlungsleitlinie beschreibt einen Sollzustand, eine Qualitätsbeschreibung, die sich ein Team für ein Projekt oder einen Arbeitsprozess vornimmt.

    Wird ein Bedarf zur Verbesserung von Prozessen oder der Definition von Zielen erkannt, findet ausgehend vom Ist-Stand die eigentliche Qualitätsentwicklung statt. Im GAB-Verfahren wird gemeinsam der Weg der Praxisüberprüfung durch einen sogenannten Qualitätszirkel gegangen. Es handelt sich um regelmäßige Treffen von Mitarbeitern eines Teams, eines Gremiums oder eines Organs, die nach genau beschriebenen Vorgehensweisen die eigenen Handlungen gemeinsam untersuchen, Schwachstellen aufspüren und konkrete Ansätze zu ihrer Verbesserung erarbeiten.

    Das GAB-Verfahren ist ein Qualitätsentwicklungsverfahren, das in der Sozialen Arbeit angewendet wird. Es steht für "Gemeinsam Auswerten und Bewerten" und basiert auf der Idee, dass die Qualität von sozialen Dienstleistungen durch eine gemeinsame Reflexion und Bewertung verbessert werden kann.

    Organigramm

    Spenden

    Wir sind über das Finanzamt für Körperschaften als gemeinütziger Träger anerkannt und zum Empfang von Spenden berechtigt. Spenden können mit einer Spendenquittung bescheinigt werden. Diese werden von Finanzamt anerkannt und sind steuerlich wirksam

    Datenschutz

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    Impressum

    AHB Berlin Leipzig gGmbH

    Sitz der Gesellschaft: 

    Motzener Straße 19, 12277 Berlin

    Geschäftsführender Gesellschafter: Roland Stähle

    Geschäftsführung Leipzig: Juliane Preisigke

    Das vollständige Impressum finden Sie hier

     

     

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